Kauf einer Immobilie in Italien für Ausländer

 

Es ist relativ schwierig, im Internet verlässliche Angaben betreffend der Kaufnebenkosten zu erhalten – meistens sind die Angaben nicht identisch und zum Teil sehr verwirrend. Auch hier ist die italienische Gesetzgebung relativ komplex und ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum Beispiel profitieren Sie von grossen Steuervorteilen, wenn Sie sich in Italien anmelden. Es kommt auch darauf an, ob Sie die Immobilien von Privat oder von einem Bauunternehmer kaufen. Ebenso der Kauf von Land, wird mit einem anderen Steuersatz berechnet. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich zu vergewissern, ob der Käufer der italienischen Sprache mächtig ist und den Inhalt des Vertrages versteht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein vereidigter Übersetzer hinzugezogen werden. Bürger aus der Schweiz werden trotz des Schengen Abkommens anders behandelt als Bürger der EU – Italiens Antwort auf die LEX Furgler. Aber auch hier haben wir, dank unserer Erfahrung und dank unseres kompetenten Notars, immer gute Lösungen parat. Untenstehend finden Sie die voraussichtlichen Kaufnebenkosten für Ihre Immobilie. Gerne unterbreiten wir Ihnen diesbezüglich, einen verbindlichen Kostenvoranschlag durch unseren Notar. Ebenso erhalten unsere Käufer vorgängig einen Entwurf des Kaufvertrages via E-Mail. Der Kaufbetrag bei der Überschreibung muss nicht unbedingt identisch mit dem effektiven Preis der Immobilie sein – es bestehen Spielräume z.B. für Inventar usw...

 

Kaufnebenkosten und Bestimmungen für Bürger der EU

 

 

Erwerb einer Immobilie von einer Privatperson, wenn Sie in Italien angemeldet sind:

 

  • 2% des Kaufpreises (Steuern)
  • 2 x 50 Euro Gebühren
  • 2-3% Notariatskosten

 

Bürger der EU können vorgängig von den Steuervergünstigungen profitieren und haben nach der Verurkundung 16 Monate Zeit, sich in Italien anzumelden.

 

Erwerb einer Immobilie von einer Privatperson, wenn Sie nicht in Italien angemeldet sind:

 

  • 9% des Kaufpreises (Steuern)
  • 2 x 50 Euro Gebühren
  • 2-3% Notariatskosten

 

Erwerb einer Immobilie von einer Firma, wenn Sie in Italien angemeldet sind:

 

  • 4% Mehrwertsteuer
  • 2 x 200 Euro Gebühren
  • 2-3% Notariatskosten

 

Bürger der EU können vorgängig von den Steuervergünstigungen profitieren und haben nach der Verurkundung 16 Monate Zeit, sich in Italien anzumelden.

 

Erwerb einer Immobilie von einer Firma, wenn Sie nicht in Italien angemeldet sind:

 

  • 10% Mehrwertsteuer
  • 2 x 200 Euro Gebühren
  • 2-3% Notariatskosten

 

 

Erwerb von Bauland oder landwirtschaftlichen Grundstücken:

 

  • 15% Mehrwertsteuer
  • 2 x 50 Euro Gebühren
  • 2-3% Notariatskosten

 

Beim Erwerb von Grundstücken gibt es keine Steuervergünstigungen, auch dann nicht, wenn Sie in Italien Residente sind. Von Steuervergünstigungen kann man nur profitieren, wenn man einen eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb hat. Sollte dies der Fall sein, reduziert sich die Mehrwertsteuer auf 3% des Kaufpreises. Möchten Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb anmelden, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Bestimmungen für Bürger der Schweiz

 

Schweizer Bürger können – ohne sich anzumelden – in Italien nur Wohneigentum bis zu maximum 200m2 Wohnfläche, mit einem Umschwung von bis zu 1000m2 kaufen. Ist die Wohnfläche, oder der Umschwung grösser, ist eine Anmeldung in Italien zwingend erforderlich.

Die Anmeldeprozedur ist dank des Schengen Abkommens relativ einfach. Schweizer Bürger sind im Anmeldeverfahren den Bürgern der EU gleichgestellt. CasaSarda steht Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.

Die Kaufnebenkosten sind identisch mit denen für die Bürger der EU.

 

Die kostenlosen Services von CasaSarda

 

Die nachstehenden Leistungen von CasaSarda sind für Sie kostenfrei:

 

  • Besichtigungen sind grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei
  • Beratung
  • Organisation und Vorbereitung für den Notar
  • Überprüfung der Immobilien oder der Ländereien
  • Begleitung zur Behörde zum Einholen der Codice Fiscale
  • Begleitung zur Überschreibung beim Notar
  • Organisation von An- und Abreisen, sowie Unterkunft

 

Die kostenpflichtigen Services von CasaSarda

 

  • An- oder Ummelden von Strom und Wasseranschlüssen
  • Begleitung zu den Behörden zwecks Wohnsitzwechsel
  • Hol- und Bringservice / Flughafen Olbia

 

 

Auch in der Verrechnung dieser Kosten zeigen wir Transparenz – gerne informieren wir Sie über unsere Pauschalpreise.